Anlage V (Vermietung und Verpachtung) online ausfüllen — kostenlos
Trage Mieteinnahmen, Werbungskosten, Abschreibung (AfA), Schuldzinsen, Erhaltungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen direkt im Browser in die Anlage V ein und drucke das fertige PDF unterschriftsbereit aus — für deine Einkommensteuererklärung bei ELSTER oder per Post. Kostenlos, ohne Konto, ohne Wasserzeichen.
Offizielle Quelle (BMF / formulare-bfinv.de): formulare-bfinv.de — Anlage V (aktueller Jahrgang)
Werbungskosten-Übersicht für die Anlage V (Vermietung und Verpachtung)
Die Anlage V erlaubt den Abzug aller Aufwendungen, die durch die Vermietung veranlasst sind. Hier eine Übersicht der wichtigsten Positionen — jede Zeile entspricht den Feldern im offiziellen BMF-Formular:
- Schuldzinsen — Hypothekenzinsen, Bauspardarlehens-Zinsen, Kontokorrent-Zinsen für das Mietobjekt (Zeile 35–40)
- Grundbesitzabgaben — Grundsteuer, Müllgebühren, Kanalgebühren, Straßenreinigung, Schornsteinfeger (Zeile 41)
- Erhaltungsaufwendungen — laufende Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Instandhaltungskosten; sofort abzugsfähig (Zeile 44–46)
- Modernisierungsaufwendungen — werterhöhende Maßnahmen; ggf. nur über AfA absetzbar (§6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)
- Abschreibung (AfA) — lineare AfA 2 % p.a. (Gebäude ab 1925), 2,5 % (vor 1925), 3 % (Neubau ab 2023) nach §7 Abs. 4 EStG (Zeile 47)
- Verwaltungskosten — Hausverwaltung, Steuerberatung (anteilig), Porto, Werbungskosten für Mietersuche (Zeile 49)
- Sonstige Werbungskosten — Fahrtkosten zum Objekt (0,30 € pro km), Hausversicherung, Maklercourtage (Zeile 50)
- Pauschalwertberichtigung — bei uneinbringlichen Mietforderungen (Zeile 11–12)
Offizielle Formularbeschreibung: formulare-bfinv.de · Steuerliche Grundlage: elster.de
Anlage V in 4 Schritten ausfüllen
1. Offizielles PDF herunterladen
Lade die aktuelle Anlage V vom Bundesministerium der Finanzen über formulare-bfinv.de oder direkt von elster.de herunter. Das Formular wird jährlich aktualisiert — achte auf den korrekten Jahrgang (Veranlagungszeitraum). Das PDF ist Adobe-Acrobat-kompatibel und vollständig ausfüllbar.
2. PDF in PDF Edit öffnen
Ziehe das heruntergeladene Anlage-V-PDF in den PDF-Edit-Editor oder klicke auf «Editor öffnen» und wähle die Datei aus. Kein Upload an einen Server — das Dokument bleibt ausschließlich in deinem Browser. Alle Felder (Mieteinnahmen, Werbungskosten, AfA, Schuldzinsen usw.) sind direkt anklickbar.
3. Felder ausfüllen
Trage je Objekt Mieteinnahmen, Umlagen, Werbungskosten (Schuldzinsen, Grundbesitzabgaben, Erhaltungsaufwendungen, Modernisierungsaufwendungen, Abschreibung AfA, Verwaltungskosten) ein. Für mehrere Mietobjekte füge je eine Anlage V hinzu — das Finanzamt erwartet ein separates Formular pro wirtschaftliche Einheit.
4. Drucken, unterschreiben, beim Finanzamt einreichen
Exportiere das fertige PDF in Druckqualität, drucke es aus und unterschreibe handschriftlich. Die Anlage V gibst du zusammen mit dem Mantelbogen (Hauptvordruck Einkommensteuererklärung) beim zuständigen Finanzamt ab — per Post oder via ELSTER. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen auf.
Anlage V schon heruntergeladen? Jetzt im PDF Edit öffnen →
Editor öffnenHäufige Fragen zur Anlage V
Was ist die Anlage V — und wer muss sie ausfüllen?
Die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ist ein Pflichtbeiblatt zur Einkommensteuererklärung nach §21 EStG. Sie ist abzugeben, wenn du im Veranlagungszeitraum Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Wohnungen, Garagen, Stellplätzen oder Rechten erzielt hast. Die Anlage V gehört immer zusammen mit dem Mantelbogen (Hauptvordruck) und ggf. Anlage SO oder Anlage N zur vollständigen Einkommensteuererklärung.
Welche Werbungskosten kann ich in der Anlage V absetzen?
In der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) absetzbare Werbungskosten umfassen: Schuldzinsen (Hypothekenzinsen, Bauspardarlehen), Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllgebühren, Kanalgebühren, Straßenreinigung), Erhaltungsaufwendungen (laufende Reparaturen — sofort abzugsfähig), Modernisierungsaufwendungen (werterhöhende Maßnahmen — meist über AfA absetzbar), Abschreibung AfA (lineare AfA 2 % p.a. auf Gebäude-Herstellungskosten; Gebäude vor 1925: 2,5 %; Neubauten ab 2023: 3 % nach §7 Abs. 4 EStG n.F.), Verwaltungskosten, Hausversicherungen, Maklerkosten für Mietersuche, Fahrtkosten zum Mietobjekt und anteilige Steuerberatungskosten.
Wie berechne ich die AfA (Abschreibung) für mein Mietobjekt?
Die Abschreibung (AfA) für Mietimmobilien richtet sich nach §7 Abs. 4 EStG. Der Standardsatz beträgt 2 % p.a. auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes (ohne Grundstücksanteil). Für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurden, gilt ein AfA-Satz von 2,5 % p.a. Für Neubauten ab 2023 gilt nach §7 Abs. 4 EStG n.F. ein erhöhter linearer AfA-Satz von 3 % p.a. Wichtig: Grundstücke sind nicht abschreibbar — nur das Gebäude. Den Gebäudeanteil ermittelst du anhand der Kaufpreisaufteilung (BMF-Arbeitshilfe) oder eines Sachverständigengutachtens. Trage den jährlichen AfA-Betrag in Zeile 47 der Anlage V ein.
Kann ich Erhaltungsaufwendungen sofort oder nur über mehrere Jahre absetzen?
Erhaltungsaufwendungen (Reparaturen, die den Zustand erhalten, aber keinen neuen Vermögenswert schaffen) sind grundsätzlich im Jahr der Zahlung als Werbungskosten in der Anlage V sofort abzugsfähig. Ausnahme: Anschaffungsnahe Herstellungskosten — wenn du innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf des Gebäudes mehr als 15 % der Anschaffungskosten (ohne Grundstück) in Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen investierst, gelten diese Kosten steuerlich als Herstellungskosten und dürfen nur über die AfA abgeschrieben werden (§6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Modernisierungsaufwendungen erhöhen den Gebäudewert und werden grundsätzlich über die AfA verteilt.
Was passiert, wenn ich die Anlage V nicht abgebe oder Mieteinnahmen nicht angebe?
Nichtabgabe trotz Pflicht und verschwiegene Mieteinnahmen gelten als Steuerhinterziehung nach §370 AO — mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (bei besonders schwerem Fall bis zu zehn Jahren). Das Finanzamt kann Mieteinnahmen über Datenabgleiche (Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Meldedaten, Kontrollmitteilungen) ermitteln. Selbstanzeige (§371 AO) ist strafbefreiend, wenn sie vollständig und rechtzeitig (vor einer laufenden Betriebsprüfung) erfolgt. PDF Edit hilft dir, auch vergangene Veranlagungszeiträume per nachträglicher Anlage V korrekt aufzuarbeiten.
Brauche ich für jede Mietwohnung eine eigene Anlage V?
Ja — für jede wirtschaftliche Einheit (jedes Mietobjekt mit eigenem Grundbuchblatt bzw. eigenem Objektcharakter) ist eine separate Anlage V einzureichen. Hast du drei vermietete Eigentumswohnungen in zwei verschiedenen Städten, gibst du drei Anlagen V ab. Die Objekte werden auf Seite 1 der Anlage V durch die Eintragung der Adresse des Mietobjekts (Zeilen 4–7) voneinander unterschieden. In PDF Edit kannst du das fertige Formular für das erste Objekt als Vorlage speichern und für weitere Objekte duplizieren.
Kann ich Verluste aus Vermietung und Verpachtung mit anderen Einkünften verrechnen?
Ja — Verluste aus Vermietung und Verpachtung (wenn Werbungskosten die Mieteinnahmen übersteigen) sind nach §2 Abs. 3 EStG grundsätzlich mit anderen Einkünften (z.B. Arbeitslohn aus Anlage N) horizontal verrechenbar und können so die Einkommensteuerlast senken. Ausnahme: Liebhaberei. Wenn das Finanzamt feststellt, dass du dauerhaft keine Einkünfteerzielungsabsicht hast (z.B. dauerhaft Miete unter 66 % der ortsüblichen Miete ohne Bewerbung höherer Mieten), erkennt es die Verluste nicht an.
Wie trage ich Einnahmen aus Ferienwohnung oder Airbnb in der Anlage V ein?
Ferienwohnungs-Einnahmen und Airbnb-Vermietungen sind grundsätzlich in der Anlage V als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach §21 EStG anzugeben — es sei denn, die Vermietung hat gewerblichen Charakter (hotelmäßige Dienstleistungen), dann wäre die Anlage G einschlägig. Bei gemischter Nutzung (Selbstnutzung + Vermietung) sind Werbungskosten nur anteilig (Vermietungs-Tage / Gesamttage) absetzbar. Trage die Mieteinnahmen brutto in Zeile 9 der Anlage V ein.
Was ist die Anlage V (Vermietung und Verpachtung)?
Anlage V — Überblick
Die Anlage V (offizielle Bezeichnung: Anlage V — Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ist ein Pflichtformular der deutschen Einkommensteuererklärung nach §21 EStG. Sie erfasst alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien, Grundstücken, Erbbaurechten und Sachinbegriffen. Das Finanzamt berechnet aus den eingetragenen Werten den steuerpflichtigen Überschuss oder Verlust aus Vermietung und Verpachtung, der dann in die Einkommensteuerberechnung des Mantelbogen einfließt.
ELSTER oder Papier — was gilt?
Selbstständige und Gewerbetreibende sind seit 2011 zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung via ELSTER verpflichtet (§150 Abs. 7 AO). Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte können weiterhin eine Papier-Steuererklärung abgeben; sobald Mieteinnahmen (Anlage V) hinzukommen, empfiehlt das BMF die ELSTER-Abgabe. PDF Edit ist das ideale Vorbereitungs-Werkzeug: Du füllst die Anlage V offline aus, prüfst alle Werte — und überträgst sie dann nach ELSTER oder druckst das PDF für die Papier-Abgabe.
Was zählt als Mieteinnahmen?
Mieteinnahmen im Sinne des §21 EStG umfassen die vereinnahmte Kaltmiete, alle Nebenkosten-Vorauszahlungen und Nachzahlungen, Mietzuschüsse Dritter (z.B. Wohngeld), Entschädigungen für vorzeitige Vertragsauflösung und Mietausfallversicherungs-Leistungen. Nicht zu den Einnahmen zählen Kaution und durchlaufende Posten. Trage die Einnahmen brutto in Zeile 9 (Miete) und Zeile 13 (Nebenkosten) der Anlage V ein.
Adobe-kompatibel & vollständig ausfüllbar
Die Anlage V wird vom BMF als Adobe-Acrobat-kompatibles, ausfüllbares PDF (AcroForm) veröffentlicht. PDF Edit unterstützt AcroForm-Felder nativ — du klickst in jedes Feld, tippst deinen Wert ein, und kannst das Ergebnis sofort in Druckqualität exportieren. Es ist kein Upload, kein Konto und keine Adobe-Lizenz erforderlich.
Für wen ist PDF Edit + Anlage V gemacht?
Privatvermieter mit einer oder mehreren Wohnungen
Du vermietest eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus privat (kein Gewerbe) und musst jährlich die Anlage V abgeben. PDF Edit lädt die aktuelle BMF-Vorlage, du füllst sie Zeile für Zeile aus — Mieteinnahmen, Werbungskosten (Schuldzinsen, Grundbesitzabgaben, Erhaltungsaufwendungen, AfA) — und exportierst ein druckfertiges PDF. Für mehrere Objekte duplizierst du das Formular lokal.
Airbnb & Kurzzeitvermietung
Mietest du deine Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb, Booking.com oder ähnliche Plattformen temporär unter, sind diese Mieteinnahmen in der Anlage V steuerpflichtig — auch wenn du sie bisher nicht angegeben hast. PDF Edit hilft dir, die Einnahmen und die anteiligen Werbungskosten (AfA-Anteil, anteilige Betriebskosten) korrekt in der Anlage V einzutragen.
Geerbtes Mietobjekt
Du hast ein vermietetes Objekt geerbt und bist ab dem Erbfall verpflichtet, die Mieteinnahmen in der Anlage V anzugeben. Die AfA-Bemessungsgrundlage des Erblassers wird grundsätzlich fortgeführt — du trägst also den Buchwert (nicht den Verkehrswert) des Gebäudes fort. PDF Edit hilft dir, die Anlage V erstmals korrekt auszufüllen.
Warum Anlage V mit PDF Edit ausfüllen?
DSGVO-konform & lokale Verarbeitung
Die Anlage V enthält Adressdaten der Mietimmobilie, Mieteinnahmen, Finanzierungsdetails (Schuldzinsen) und Abschreibungswerte — sensible Steuerdaten. PDF Edit verarbeitet alles ausschließlich in deinem Browser, keine Server-Uploads, kein Tracking. Deine Daten verlassen das Gerät nicht.
Nativ Adobe-kompatibel — kein Neuerstellen
PDF Edit unterstützt AcroForm-Felder (das Format der offiziellen BMF-Formulare) nativ. Du lädst das Original-PDF von formulare-bfinv.de und füllst es direkt aus — keine eingescannte Bilddatei, kein Neuerstellen der Formularstruktur. Die Felder-Nummerierung (Zeile 9, 47 usw.) bleibt erhalten.
Kostenlos für immer
Kein Pro-Plan, keine Premium-Sperre, keine Wasserzeichen. PDF Edit ist und bleibt zu 100 % kostenlos — finanziert durch dezente Anzeigen auf der Startseite. Steuersoftware für die Anlage V kostet 29–59 € pro Jahr; PDF Edit kostet nichts.
Offline-Vorbereitung vor ELSTER
ELSTER kann bei langen Sitzungen einen Timeout werfen. Mit PDF Edit bereitest du alle Werte der Anlage V offline vor, prüfst sie mit deinem Steuerberater und überträgst sie dann fehlerfrei in ELSTER — oder druckst das PDF für die Papier-Abgabe beim Finanzamt.
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