SGB II · Jobcenter · Bundesagentur für Arbeit

Bürgergeld-Antrag (Hauptantrag 2026) online als PDF ausfüllen

Lade den offiziellen Hauptantrag Bürgergeld der Bundesagentur für Arbeit (Aktenzeichen ba042689) direkt im Browser, fülle ihn Feld für Feld aus und drucke ihn unterschriftsbereit aus – inklusive der Anlagen EK (Einkommen), VM (Vermögen), KDU (Kosten der Unterkunft) und KAS (Krankenkasse). Kostenlos, ohne Konto, ohne BundID, ohne Wasserzeichen – mit Hinweisen zur Karenzzeit, zum Schonvermögen und zur Sanktionen-Reform 2024 nach aktuellem SGB-II-Stand.

Hinweis: Bürgergeld hat zum 1.1.2023 das frühere Hartz IV / Arbeitslosengeld II abgelöst – Rechtsgrundlage SGB II bleibt bestehen. Der Hauptantrag heißt jetzt offiziell „Hauptantrag Bürgergeld", die Antrags-Logik ist unverändert.

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Offizielle Quelle: arbeitsagentur.de — Hauptantrag Bürgergeld (ba042689)

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Bürgergeld-PDFs — Hauptantrag (Erstantrag) und WBA (Folgeantrag)

Der Bewilligungszeitraum nach §41 SGB II beträgt 12 Monate – jeder Haushalt wechselt einmal jährlich zwischen Hauptantrag und Weiterbewilligungsantrag (WBA). Beide PDFs liegen lokal auf PDF Edit gespiegelt und öffnen direkt im Editor – ohne Umweg über Jobcenter.digital, ohne BundID, ohne elektronischen Personalausweis.

Erstantrag

Hauptantrag Bürgergeld

Das Hauptformular nach §37 SGB II für deinen Bürgergeld-Erstantrag. Stammdaten, Bedarfsgemeinschaft, Kosten der Unterkunft, Krankenversicherung, IBAN. Im Editor füllst du den HA und die zugehörigen Anlagen EK / VM / KDU / KAS / WEP / KI / MEB in einem Rutsch aus.

Aktenzeichen: ba042689 Dateigröße: ~481 KB Umfang: ~12 Seiten + Anlagen
Hauptantrag im Editor öffnen → Original-PDF bei arbeitsagentur.de
Folgeantrag (WBA)

Weiterbewilligungsantrag (WBA)

Der jährliche Folgeantrag, mit dem du nach Ablauf des 12-monatigen Bewilligungszeitraums weiter Bürgergeld beziehst. Frist: spätestens 3 Monate vor Ablauf einreichen. Im WBA werden nur Änderungen zum Vorjahr abgefragt – nicht die kompletten Stammdaten. Ideal als jährliche Routine.

Aktenzeichen: ba042699 Dateigröße: ~308 KB Umfang: ~6 Seiten
WBA im Editor öffnen → Original-PDF bei arbeitsagentur.de

Bürgergeld-Antrag in 4 Schritten ausfüllen

1. Hauptantrag laden & Stammdaten eintragen

Öffne den Hauptantrag Bürgergeld (Aktenzeichen ba042689, ~12 Seiten) im PDF-Edit-Editor. Trage Personalien, Anschrift, IBAN, Krankenkasse und Steuer-ID ein. Das Antragsdatum sichert deinen Anspruch ab dem Monatsersten – wenn es eilt, schicke vorab einen formlosen Antrag per E-Mail oder Post („Hiermit beantrage ich Bürgergeld nach SGB II"), der den Stichtag rettet.

2. Bedarfsgemeinschaft & Anlagen ausfüllen

Pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren legst du die Anlage WEP (Weitere Person) bei, pro Kind unter 15 die Anlage KI. Trage Einkommen in Anlage EK ein, Vermögen in Anlage VM (Karenzzeit beachten!), Wohnkosten in Anlage KDU und Krankenversicherung in Anlage KAS. Mehrbedarfe (Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung) gehen in die Anlage MEB.

3. Drucken, unterschreiben, ans Jobcenter senden

Exportiere den Hauptantrag und alle Anlagen in Druckqualität, drucke sie aus und unterschreibe handschriftlich auf jeder geforderten Stelle. Sende den Antrag an das für deine Wohnadresse zuständige Jobcenter – per Post, persönlich am Schalter oder als hochaufgelöster Scan. Papier ist gleichwertig zum Online-Weg über Jobcenter.digital, du brauchst keine BundID und keinen elektronischen Personalausweis.

4. WBA – jährliche Weiterbewilligung

Spätestens 3 Monate vor Ablauf des 12-monatigen Bewilligungszeitraums reichst du den Weiterbewilligungsantrag (WBA, Aktenzeichen ba042699) ein – sonst riskierst du eine Auszahlungslücke. PDF Edit lädt den WBA neben dem Hauptantrag in denselben Editor – nur Änderungen zum Vorjahr eintragen, drucken, einreichen. Anlage VM ist nach Ende der 12-monatigen Karenzzeit erstmals voll auszufüllen.

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Häufige Fragen zum Bürgergeld-Antrag

Welches Bürgergeld-Formular brauche ich – Hauptantrag, Weiterbewilligungsantrag oder etwas anderes?

Den Erstantrag stellst du immer mit dem Hauptantrag Bürgergeld der Bundesagentur für Arbeit (Aktenzeichen ba042689) – das ist das Hauptformular nach §37 SGB II. Pro Bedarfsgemeinschafts-Mitglied ab 15 Jahren legst du zusätzlich die Anlage WEP (Weitere Person) bei, pro Kind unter 15 die Anlage KI, und je nach Konstellation die Anlage EK (Einkommen), Anlage VM (Vermögen), Anlage KDU (Kosten der Unterkunft), Anlage KAS (Krankenkasse) und Anlage MEB (Mehrbedarfe wie Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung). Wenn dein 12-monatiger Bewilligungszeitraum endet, reichst du stattdessen den Weiterbewilligungsantrag (WBA, Aktenzeichen ba042699) ein – dort werden nur die Änderungen zum Vorjahr abgefragt, nicht die kompletten Stammdaten. Mit PDF Edit lädst du Hauptantrag, WBA und alle 8 möglichen Anlagen direkt ins Bearbeitungsfenster und füllst sie in einem Rutsch aus.

Bin ich von der Vermögensprüfung in der Karenzzeit ausgenommen, und wie viel Schonvermögen darf ich behalten?

In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs gilt nach §12 SGB II die Karenzzeit: Vermögen wird bis 40.000 € für die erste Person + 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft geschont, und die tatsächlichen Wohnkosten werden in voller Höhe übernommen – auch wenn sie über der ortsüblichen Mietobergrenze liegen. Riester-Renten, eine selbst genutzte Eigentumswohnung in angemessener Größe und ein angemessenes Auto bleiben dauerhaft geschützt. Nach der Karenzzeit sinkt das Schonvermögen auf 15.000 € pro Person, und das Jobcenter prüft die Wohnkosten erstmals auf Angemessenheit. Diese Karenzzeit-Regeln sind im Bürgergeld-Reformgesetz von 2023 verankert und durch die Sanktionen-Verschärfung 2024 nicht zurückgenommen worden. In PDF Edit findest du die Anlage VM mit Hinweistexten zu jedem Pflichtfeld, sodass du dein geschütztes Vermögen korrekt einträgst, ohne unnötige Rückfragen vom Jobcenter zu provozieren.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Bürgergeld-Antrags, und kann ich ihn rückwirkend stellen?

Die Bearbeitungszeit liegt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Schnitt bei 2 bis 6 Wochen, in Großstädten oder bei vollständig digital eingereichten Anträgen über Jobcenter.digital teils unter 2 Wochen, in komplexen Fällen (Selbständige, Auslandseinkommen, Aufstocker) auch 8 bis 12 Wochen. Bürgergeld kann nicht klassisch rückwirkend beantragt werden: Der Anspruch beginnt nach §37 SGB II frühestens am Ersten des Antragsmonats – wer also den Antrag erst am 15. März stellt, bekommt Bürgergeld ab 1. März, nicht ab Februar. Profi-Tipp: stelle einen formlosen Antrag (E-Mail, Brief oder mündlich beim Jobcenter mit dem Satz „Hiermit beantrage ich Bürgergeld nach SGB II") sobald dein Anspruch entsteht – das Antragsdatum wird damit gesichert, und du hast danach in Ruhe Zeit, den vollständigen Hauptantrag mit Anlagen nachzureichen. Mit PDF Edit füllst du den formlosen Antrag und den vollständigen Hauptantrag in einem Schritt aus, speicherst beide Dokumente lokal als PDF und reichst sie unterschrieben per Post oder als hochaufgelöster Scan ein – ohne Konto, ohne BundID und ohne dass deine Daten unsere Server verlassen.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch auf Bürgergeld nach §7 SGB II haben erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 Jahren und Regelaltersgrenze, die mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und deren Einkommen + Vermögen den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht decken. Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist (weniger als 3h/Tag arbeitsfähig laut Rentenversicherungs-Bescheid), bekommt stattdessen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (Sozialamt). Asylsuchende im laufenden Verfahren erhalten Leistungen nach AsylbLG, anerkannte Asylberechtigte/Geflüchtete mit Aufenthaltstitel wechseln dagegen sofort ins Bürgergeld. Studierende und Auszubildende sind grundsätzlich vom Bürgergeld ausgeschlossen (BAföG/BAB-Vorrang) – außer in Härtefällen oder als Aufstocker für unangemessen hohe Wohnkosten.

Wie hoch ist Bürgergeld 2026?

Die Regelsätze 2026 entsprechen weiterhin denen von 2025 (Nullrunde laut Fortschreibungs-Gesetz): 563 € für alleinstehende Erwachsene, 506 € für Partner:innen in einer Bedarfsgemeinschaft, 471 € für Jugendliche 14–17 Jahre, 390 € für Kinder 6–13 Jahre und 357 € für Kinder 0–5 Jahre. Hinzu kommen die tatsächlichen Wohnkosten (Bruttokaltmiete + Heizkosten in der Karenzzeit unbegrenzt, danach „angemessen") sowie ggf. Mehrbedarfe für Alleinerziehung (12–60 % des Regelbedarfs), Schwangerschaft ab der 13. Woche (17 %), kostenaufwändige Ernährung (mit Krankenkassenattest) und behinderungsbedingten Mehrbedarf. Die nächste turnusmäßige Anpassung erfolgt zum 1.1.2027, sofern der Verbraucherpreisindex die Schwelle nach §28a SGB XII übersteigt. Den genauen monatlichen Auszahlbetrag berechnet das Jobcenter aus Bedarfssumme abzüglich des bereinigten Einkommens aller BG-Mitglieder.

Kann ich Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig beziehen?

Nein. §7 WoGG schließt Wohngeld bei Bürgergeld-Bezug ausdrücklich aus, weil die Wohnkosten (Bruttokaltmiete + Heizung) bereits im Bürgergeld als Kosten der Unterkunft (Anlage KDU) enthalten sind – eine Doppelförderung wäre rechtswidrig. Wer am Rand der Anspruchsberechtigung steht, sollte vor der Bürgergeld-Antragstellung prüfen, ob Wohngeld + Kindergeld + ggf. Kinderzuschlag (KiZ) den Bedarf bereits decken: KiZ ist nach §6a BKGG vorrangig vor Bürgergeld, das Familienkasse-System rechnet automatisch durch, ob KiZ + Wohngeld ausreichen. Falls ja, bleibst du im Wohngeld-Bezug; falls nein, stellst du den Bürgergeld-Antrag und das Jobcenter übernimmt die Kosten der Unterkunft direkt. Das Wohngeld-PDF und der Bürgergeld-Hauptantrag liegen beide im selben PDF-Edit-Editor – wenn du dir unsicher bist, fülle einfach beide aus und reiche zuerst den Wohngeld-Antrag ein.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld I?

Arbeitslosengeld I (ALG I, SGB III) ist eine beitragsfinanzierte Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit – wer in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, bekommt 60 % (mit Kind 67 %) des letzten Nettos für 6 bis 24 Monate, abhängig von Beschäftigungsdauer und Alter. Bürgergeld (SGB II) ist dagegen eine steuerfinanzierte Grundsicherung des Jobcenters – sie kommt erst nach Ausschöpfung des ALG-I-Anspruchs zum Tragen oder wenn nie genug eingezahlt wurde. Beide gleichzeitig nur als Aufstocker: Liegt dein ALG I unter dem Bürgergeld-Bedarf (Regelbedarf + Wohnkosten + Mehrbedarfe), beantragst du beim Jobcenter Bürgergeld als Aufstockungsleistung. Profi-Tipp: stelle den Bürgergeld-Antrag spätestens am letzten Tag des ALG-I-Bezugs, um keine Lücke entstehen zu lassen. Hartz IV / Arbeitslosengeld II ist nur die alte Bezeichnung des heutigen Bürgergeld-Systems – Rechtsgrundlage ist und bleibt das SGB II.

Was passiert bei Sanktionen, und wer ist von der Karenzzeit ausgenommen?

Mit der Bürgergeld-Reform 2024 (Wachstumschancengesetz) wurden Sanktionen wieder verschärft: Wer Mitwirkungspflichten verletzt (Termine versäumt, zumutbare Arbeit ablehnt, Eingliederungsvereinbarungen ignoriert), riskiert nach §31a SGB II eine Kürzung des Regelbedarfs um 10 % bei der ersten Pflichtverletzung, 20 % bei der zweiten und 30 % bei der dritten – jeweils für 1 Monat. Bei wiederholter Verweigerung zumutbarer Arbeit ist nun wieder eine Kürzung um bis zu 100 % möglich (Vollsanktion), die Wohnkosten bleiben aber geschützt. Junge Erwachsene unter 25 fielen früher unter verschärfte U25-Sanktionen, das ist seit 2023 abgeschwächt. Die Karenzzeit (12 Monate Schonzeit für Vermögensprüfung über den Grundbetrag hinaus, Wohnkosten in voller Höhe) bleibt unangetastet – sie ist eine eigenständige Vergünstigung am Anfang des Bezugs, keine Sanktionssperre. Wer einen Sanktionsbescheid bekommt, kann binnen 1 Monat Widerspruch einlegen.

Was ist Bürgergeld?

Bürgergeld nach SGB II

Bürgergeld ist die steuerfinanzierte Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Es deckt den Lebensunterhalt (Regelbedarf), die Kosten der Unterkunft + Heizung sowie Mehrbedarfe und Krankenversicherungsbeiträge. Zuständig ist das Jobcenter am Wohnort – getragen je zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit und der jeweiligen Kommune.

Sanktionen-Reform 2024

Mit dem Wachstumschancengesetz und der Bürgergeld-Reform 2024 wurden Sanktionen wieder verschärft: bis zu 30 % Regelbedarfs-Kürzung bei Pflichtverletzung, bis zu 100 % bei wiederholter Arbeitsablehnung (Vollsanktion). Die Wohnkosten bleiben dabei geschützt. Mitwirkungspflichten gelten ab dem Tag der Antragstellung und werden im Hauptantrag im Block „Mitwirkung" ausführlich erklärt.

Karenzzeit – die ersten 12 Monate

In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs gilt die Karenzzeit nach §12 SGB II: Vermögen bis 40.000 € für die erste Person + 15.000 € pro weiteres Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bleibt geschont, Wohnkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen – auch wenn sie über der ortsüblichen Mietobergrenze liegen. Erst nach 12 Monaten prüft das Jobcenter Schonvermögen und Angemessenheit der Miete neu.

Schonvermögen – was bleibt geschützt

Dauerhaft geschont sind Riester-Renten, eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein selbst bewohntes Haus in angemessener Größe sowie ein angemessenes Auto pro erwerbsfähigem BG-Mitglied. Nach Ende der Karenzzeit gilt ein allgemeines Schonvermögen von 15.000 € pro Person. Das Schonvermögen trägst du nicht selbst aus – die Anlage VM fragt es Feld für Feld ab und du kannst Hinweistexte zu jedem Pflichtfeld in PDF Edit einsehen.

Für wen ist PDF Edit + Bürgergeld-Antrag gemacht?

Erstantrag-Stellende

Frisch arbeitslos oder läuft dein Arbeitslosengeld I aus? Stelle den Bürgergeld-Antrag spätestens am letzten ALG-I-Tag, sonst entsteht eine Auszahlungslücke. Erst formloser Antrag per E-Mail/Post („Hiermit beantrage ich Bürgergeld nach SGB II" + Personalien) zur Sicherung des Antragsdatums, dann Hauptantrag-PDF mit Anlagen EK, VM, KDU und KAS. BundID nicht nötig wenn Papier-Antrag. In der Karenzzeit (12 Monate) ist Vermögen bis 40.000 € + 15.000 €/weiterer Person geschont.

Aufstocker (geringverdienend)

Du arbeitest Vollzeit oder Teilzeit, verdienst aber nicht genug für Lebenshaltung + Miete? Dann beantragst du Bürgergeld als Aufstockungsleistung. Berechnung: Bedarfssumme (Regelbedarf 563 € Single + Mehrbedarfe + Wohnkosten) minus bereinigtes Nettoeinkommen (Netto - Werbungskosten-Pauschale 100 € - Versicherungspauschale 30 € - Erwerbstätigenfreibetrag gestaffelt) = Auszahlbetrag. Pflicht: Anlage EK + Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, ggf. Anlage SV bei Selbständigkeit.

Asylberechtigte & Geflüchtete

Mit Anerkennung als Asylberechtigte:r, GFK-Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte:r endet AsylbLG automatisch und du wechselst sofort ins Bürgergeld – binnen 3 Tagen nach Anerkennung den Antrag stellen, um Lücken zu vermeiden. Pflichtbelege: Aufenthaltstitel (Kopie), BAMF-Anerkennungsbescheid, Wohnsitzauflage, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, ggf. anerkannte Übersetzung der Geburtsurkunde der Kinder für Anlage KI. Mehrsprachige Ausfüllhilfen (Arabisch, Ukrainisch, Russisch) liegen auf arbeitsagentur.de.

Bedarfsgemeinschaft mit Kindern

4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder)? Ein Hauptantrag pro Bedarfsgemeinschaft, zusätzlich Anlage WEP pro weiterem Erwachsenen ab 15, Anlage KI pro Kind unter 15. Mehrbedarfe (Anlage MEB): Alleinerziehung 12–60 % des Regelbedarfs, Schwangerschaft ab 13. Woche 17 %, kostenaufwändige Ernährung mit Attest. Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angerechnet (Anlage EK des Kindes), Wohngeld + Kinderzuschlag (KiZ) sind im Bürgergeld-Bezug ausgeschlossen.

Erwerbsgeminderte

Bürgergeld setzt Erwerbsfähigkeit ≥ 3h/Tag voraus (§8 SGB II). Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist (Bescheid der DRV), fällt in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (4. Kapitel) – zuständig ist das Sozialamt, nicht das Jobcenter, das Antragsformular heißt anders. Bei nur teilweiser Erwerbsminderung (3–6h/Tag) gilt weiterhin Bürgergeld. Im Zweifel zuerst beim Jobcenter Bürgergeld beantragen, das leitet bei voller Erwerbsminderung ans Sozialamt weiter.

Junge Erwachsene unter 25

U25-Sonderregelung nach §22 Abs. 5 SGB II: Wer unter 25 ist und nicht selbst Eltern ist, gilt grundsätzlich als Mitglied der elterlichen Bedarfsgemeinschaft – Bürgergeld wird nicht eigenständig, sondern als Anteil im Gesamt-Bescheid der Eltern berechnet. Eigene Wohnung nur mit Zusicherung des Jobcenters (schwerwiegende soziale Gründe, Härtefälle). Ohne Zusicherung werden die Wohnkosten nicht übernommen. PDF Edit zeigt den Eltern-Hauptantrag inkl. Anlage WEP für das U25-Kind als Standardvorgehen.

Warum den Bürgergeld-Antrag mit PDF Edit ausfüllen?

DSGVO-konform & lokale Verarbeitung

Der Bürgergeld-Antrag enthält Einkommensdaten, IBAN, Vermögensangaben, Krankenkasse und Sozialdaten aller BG-Mitglieder – höchst sensible Daten nach DSGVO. PDF Edit verarbeitet alles ausschließlich in deinem Browser – keine Server-Uploads, kein Tracking, vollständig DSGVO-konform. Deine Daten verlassen dein Gerät nicht und werden nicht an die Bundesagentur, das Jobcenter oder Dritte übertragen.

Ohne BundID, ohne ePA

Jobcenter.digital erfordert BundID oder elektronischen Personalausweis – das ist eine erhebliche Onboarding-Hürde, gerade für ältere Menschen, neuzugezogene EU-Bürger:innen oder Antragsteller:innen ohne Smartphone. Mit PDF Edit füllst du den Hauptantrag aus, druckst ihn aus, unterschreibst handschriftlich und reichst ihn auf Papier ein – Papier ist nach §37 SGB II vollwertig, kein Nachteil bei der Bearbeitung.

Hauptantrag + WBA im selben Tool

Bürgergeld läuft 12 Monate – jeder Haushalt cycled jährlich zwischen Hauptantrag (Erstantrag) und Weiterbewilligungsantrag (WBA). Statt jedes Jahr neue PDFs zu suchen, lädst du beide Vordrucke aus PDF Edit – Aktenzeichen ba042689 (Hauptantrag, ~481 KB) und ba042699 (WBA, ~308 KB), beide bundesweit einheitlich, beide direkt im Editor.

Alle Anlagen im selben Editor

Hauptantrag + bis zu 8 Anlagen (EK, VM, KDU, KAS, WEP, KI, MEB, SV) – PDF Edit lädt alle Vordrucke direkt ins Bearbeitungsfenster, du kannst zwischen ihnen hin- und herschalten und gleichzeitig editieren. Hinweistexte zu Pflichtfeldern (z. B. zur Karenzzeit-Schonvermögensgrenze in Anlage VM) helfen, Rückfragen vom Jobcenter von vornherein zu vermeiden.

128 Sprachen verfügbar

Die Oberfläche von PDF Edit gibt es in 128 Sprachen – praktisch für anerkannte Geflüchtete, EU-Grenzgänger:innen oder neu Zugezogene, die noch besser mit Englisch, Polnisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch oder Russisch zurechtkommen. Der Bürgergeld-Antrag selbst bleibt natürlich auf Deutsch (Pflichtformular der Bundesagentur für Arbeit).

Kostenlos für immer

Kein Pro-Plan, keine Premium-Sperre, keine Wasserzeichen. PDF Edit finanziert sich über dezente Anzeigen auf der Startseite – das Bearbeiten und Exportieren von Hauptantrag, WBA und allen Anlagen ist und bleibt zu 100 % gratis. Der Druck-Export erhält Auflösung und Schriftbild ohne Qualitätsverlust, sodass das Jobcenter den Scan oder das gedruckte PDF ohne Beanstandung akzeptiert.

Über PDF Edit: Gebaut von einem kleinen, unabhängigen Team, das es leid war, dass PDF-Tools Konten verlangen, Dateien auf fremde Server laden und 50 € für das Drucken eines Antrags nehmen. Bei PDF Edit läuft alles im Browser – deine Daten bleiben auf deinem Gerät, es gibt keine Größenbeschränkung, keine Anmeldung und kein Wasserzeichen. Für immer kostenlos, finanziert durch Anzeigen.

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