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Elterngeld-Antrag online als PDF ausfüllen

Lade den offiziellen Elterngeld-Antrag deines Bundeslandes direkt im Browser, fülle Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus Feld für Feld aus und drucke ihn unterschriftsbereit aus. Kostenlos, ohne Konto, ohne Wasserzeichen – DSGVO-konform.

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Offizielle Quelle: familienportal.de — Elterngeld-Antragsformulare aller Bundesländer

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Elterngeld-Antrag in 4 Schritten ausfüllen

1. Antrag deines Bundeslandes herunterladen

Lade das Elterngeld-Antragsformular direkt von der Elterngeldstelle deines Bundeslandes herunter. Jedes Bundesland hat eigene Formulare – Bayern nutzt ZBFS, Baden-Württemberg L-Bank, NRW die Jugendämter. Den Direktlink findest du auf familienportal.de.

2. PDF Edit im Browser öffnen + Drag-and-drop

Öffne PDF Edit, ziehe den Elterngeld-Antrag in das Editorfenster oder klicke auf „Editor öffnen". Kein Konto, kein Upload, keine Installation – alles läuft lokal in deinem Browser.

3. Felder ausfüllen – Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus wählen

Trage Personendaten, Steuer-ID, IBAN, Einkommen und Bezugsmonate ein. Wähle zwischen Basiselterngeld (bis 1.800 €/Monat), ElterngeldPlus (halber Betrag, doppelte Laufzeit) und Partnerschaftsbonus (2–4 Extra-Monate bei 24–32 Wochenstunden). Speichere Zwischenstände, falls Geburtsurkunde oder Elternzeitbescheinigung noch fehlen.

4. Speichern, drucken, unterschreiben, einreichen

Exportiere das fertige PDF in Druckqualität, unterschreibe handschriftlich und sende den Antrag an die Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Die meisten Stellen akzeptieren eingescannte Anträge per Post oder über das jeweilige Online-Portal.

Hast du deinen Elterngeld-Antrag schon heruntergeladen? Jetzt im PDF Edit öffnen →

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Häufige Fragen zum Elterngeld-Antrag

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld beträgt 65–67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor dem Geburtsmonat (Bemessungszeitraum), mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Bezugsmonat – du kannst es für maximal 12 Lebensmonate (plus 2 Partnermonate) beziehen. ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, lässt dich aber doppelt so lange beziehen – ideal bei Teilzeitarbeit, weil das Einkommen dabei den ElterngeldPlus-Betrag nicht übersteigen darf. Beide Varianten wählst du im Antrag je Bezugsmonat.

Was ist der Partnerschaftsbonus und wer bekommt ihn?

Der Partnerschaftsbonus ist eine Erweiterung des ElterngeldPlus: Wenn beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, erhalten sie jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Weicht ein Elternteil in einem Monat unter 24 oder über 32 Stunden ab, muss dieser Monat zurückgezahlt werden. Auch Alleinerziehende können ihn alleine in Anspruch nehmen, wenn sie die 24–32-Stunden-Bedingung erfüllen.

Wie wird das Elterngeld berechnet – was ist der Bemessungszeitraum?

Der Bemessungszeitraum umfasst die zwölf Monate direkt vor dem Geburtsmonat deines Kindes. Aus diesem Zeitraum wird dein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen (Bemessungsentgelt) berechnet. Monate mit Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld oder schwangerschaftsbedingten Erkrankungen werden aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen und durch frühere Monate ersetzt. Das Elterngeld beträgt 65–67 % dieses Bemessungsentgelts.

Was sind Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag?

Den Geschwisterbonus erhältst du, wenn im Haushalt neben dem Neugeborenen noch ein Kind unter 3 Jahren oder mindestens zwei Geschwister unter 6 Jahren leben. Er beträgt 10 % des regulären Elterngeldes, mindestens 75 € pro Bezugsmonat. Den Mehrlingszuschlag gibt es bei Zwillingen oder Mehrlingen: Je weiteres Mehrlingskind werden 300 € monatlich beim Basiselterngeld (150 € beim ElterngeldPlus) zusätzlich gezahlt. Beide Boni trägst du im Antragsformular an den entsprechenden Stellen ein.

Wo beantrage ich Elterngeld – bei welcher Elterngeldstelle?

Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes beantragt, nicht bei einer Bundesbehörde. Bayern: ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) mit sieben Regionalstellen. Baden-Württemberg: L-Bank (Staatsbank BW). Hessen: Versorgungsämter. NRW: Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte. Brandenburg, Sachsen, Thüringen: Landesämter für Soziales. Berlin, Hamburg, Bremen: Bezirksämter. Den genauen Ansprechpartner für deinen Wohnort findest du auf familienportal.de.

Wie lange kann ich Elterngeld beziehen – was sind Lebensmonate und Bezugsmonate?

Jeder Elternteil hat Anspruch auf mindestens 2 und maximal 12 Bezugsmonate Basiselterngeld. Gemeinsam stehen euch 14 Monate zu, wenn beide mindestens 2 Monate beanspruchen (Partnermonate). Ein Bezugsmonat entspricht einem Lebensmonat des Kindes – nicht einem Kalendermonat. Wechselst du zwischen Basis- und ElterngeldPlus, werden Plus-Monate doppelt gezählt. Alleinerziehende können bis zu 14 Monate alleine beziehen.

Läuft Elterngeld parallel zu Mutterschaftsgeld und Mutterschutz?

Ja: Mutterschutz (Beschäftigungsverbot) gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten). In dieser Zeit zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Elterngeld wird in derselben Zeit ebenfalls bewilligt, aber um das Mutterschaftsgeld gekürzt. Damit verlierst du keine Bezugsmonate – die Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld zählen trotzdem als Elterngeldbezug.

Ab wann muss ich den Elterngeld-Antrag stellen – gibt es eine Frist?

Es gibt keine starre Antragsfrist, aber Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend ausgezahlt. Stellst du den Antrag erst im 6. Lebensmonat, verlierst du die Zahlung für die ersten drei Monate. Du kannst den Antrag schon vor der Geburt einreichen – er wird nach der Geburt bearbeitet. Reiche ihn deshalb so früh wie möglich ein, am besten direkt nach Eingang der Geburtsurkunde.

Was ist der Elterngeld-Antrag (BEEG)?

Elterngeld nach BEEG

Elterngeld ist eine Familienleistung des Bundes auf Grundlage des BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt die Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um ihr Kind zu betreuen. Zuständige Bundesbehörde ist das BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben); die Auszahlung übernehmen die Elterngeldstellen der einzelnen Bundesländer.

Drei Varianten: Basis, Plus, Bonus

Basiselterngeld: 65–67 % des Nettoeinkommens, min. 300 €, max. 1.800 € pro Monat, für max. 12+2 Monate. ElterngeldPlus: max. 50 % des Basiselterngeldes, doppelte Bezugsdauer, kombinierbar mit Teilzeitarbeit. Partnerschaftsbonus: 2–4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil bei gleichzeitiger Teilzeit (24–32 Std./Woche).

Geschwisterbonus & Mehrlingszuschlag

Lebt im Haushalt noch ein Kind unter 3 oder zwei Kinder unter 6 Jahren, erhöht sich das Elterngeld um 10 % (mindestens 75 €/Monat Geschwisterbonus). Für Zwillinge und Mehrlinge gibt es zusätzlich 300 € Mehrlingszuschlag pro Bezugsmonat je weiteres Kind (150 € beim ElterngeldPlus).

Einkommensgrenze seit April 2025

Seit dem 1. April 2025 gilt für Geburten ab diesem Datum eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare und Alleinerziehende. Liegt euer gemeinsames Einkommen darüber, besteht kein Elterngeldanspruch (§ 1 BEEG). Für frühere Geburten gelten Übergangsregeln.

Wer kann Elterngeld beantragen?

Mütter und Väter nach der Geburt

Alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, keine Vollzeiterwerbstätigkeit ausüben (max. 32 Wochenstunden) und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Elterngeld beantragen. Auch nicht erwerbstätige Eltern erhalten den Mindestbetrag von 300 € monatlich.

Alleinerziehende

Alleinerziehende können statt 12+2 bis zu 14 Monate Basiselterngeld alleine beziehen. Sie haben auch Anspruch auf den Partnerschaftsbonus, wenn sie die 24–32-Stunden-Bedingung alleine erfüllen.

Adoptiveltern und Pflegeeltern

Adoptiveltern und Pflegeeltern können ab dem Tag der Aufnahme des Kindes Elterngeld beantragen. Das Höchstalter für das Kind beträgt grundsätzlich acht Jahre bei Adoptionen.

EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland

EU-Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder hier sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben nach EU-Verordnung 883/2004 grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Nachweise zu Wohnsitz und Erwerbstätigkeit sind dem Antrag beizufügen.

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler haben ebenfalls Anspruch. Das Bemessungsentgelt wird auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids (Gewinn) berechnet. Steuerberater-Unterlagen sind oft hilfreich beim Ausfüllen des Antragsformulars.

Eltern mit Mini-Job oder ohne Einkommen

Eltern ohne Einkommen oder mit einem Mini-Job erhalten den Sockelbetrag von 300 € Basiselterngeld monatlich. Der Mini-Job (bis 538 € im Monat) wird bei der Berechnung des Elterngeldes nur eingeschränkt angerechnet.

Elterngeldstellen der Bundesländer

Jedes Bundesland betreibt eigene Elterngeldstellen. Die wichtigsten Anlaufstellen im Überblick:

BundeslandZuständige StelleFormular / Portal
BayernZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales (7 Regionalstellen)zbfs.bayern.de
Baden-WürttembergL-Bank (Staatsbank BW)l-bank.de
Nordrhein-WestfalenJugendämter der Kreise & kreisfreien Städtemfkjks.nrw
HessenVersorgungsämter (Hessisches Amt für Versorgung und Soziales)soziales.hessen.de
BrandenburgLASV – Landesamt für Soziales und Versorgunglasv.brandenburg.de
BerlinBezirksämter (Jugendamt)berlin.de
HamburgElterngeldstelle Hamburg (BSW)hamburg.de
SachsenLandesamt für Familie und Sozialesfamilie.sachsen.de
ThüringenTLFS – Thüringer Landesamt für Familie und Sozialesthueringen.de
NiedersachsenÄmter für regionale Landesentwicklung / NBanknbank.de
Rheinland-PfalzLSJV – Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgunglsjv.rlp.de
Sachsen-AnhaltLandesverwaltungsamtlvwa.sachsen-anhalt.de
Schleswig-HolsteinElterngeldstelle Kiel (LASA SH)schleswig-holstein.de
Mecklenburg-VorpommernLAGuS – Landesamt für Gesundheit und Sozialeslagus.mv-regierung.de
SaarlandLAS – Landesamt für Sozialessaarland.de/las
BremenElterngeldstelle – Senator für Sozialessoziales.bremen.de

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Der Elterngeld-Antrag enthält Steuer-ID, IBAN, Einkommensdaten und Kindangaben. PDF Edit verarbeitet alles ausschließlich in deinem Browser – keine Server-Uploads, kein Tracking, vollständig DSGVO-konform.

Keine Anmeldung, keine E-Mail

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Die Oberfläche von PDF Edit gibt es in 128 Sprachen – praktisch für EU-Grenzgänger oder zugewanderte Familien. Das Antragsformular selbst bleibt auf Deutsch.

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