Lohnsteuerbescheinigung (eLStB) online ausfüllen & alle Felder verstehen
Lade das amtliche BMF-Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung direkt im Browser, fülle es aus und speichere es als PDF. Kostenlos, ohne Konto, DSGVO-konform — mit vollständiger Erklärung aller 36 Felder: Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, KV / RV / AV / PV beiträge, ELStAM und Anlage N.
Offizielle Quelle: BMF — Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025
Lohnsteuerbescheinigung in 4 Schritten ausfüllen
1. PDF im Browser öffnen
Klicke auf „Editor öffnen" oben — das amtliche BMF-Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung lädt direkt im Browser. Kein Adobe Acrobat, kein ELSTER-Konto nötig. Als Arbeitgeber halte die Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer) des Arbeitnehmers, die ELStAM-Abrufbestätigung und die Lohnkontoauszüge bereit. Als Arbeitnehmer reicht dein Exemplar aus dem letzten Jahr zur Orientierung.
2. Identifikation und Steuermerkmale prüfen (Felder 1–2)
Prüfe Name, Anschrift, Steuer-ID und den Bescheinigungszeitraum (Feld 1). Feld 2 listet unterjährige Zeiträume ohne Lohnzahlung (Codes U, F, M, S, FR). Die Lohnsteuerklasse und Steuermerkmale liest der Arbeitgeber automatisch aus ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) via Steuer-ID über die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) ab.
3. Bruttoarbeitslohn und Steuern eintragen (Felder 3–7)
Feld 3 enthält den gesamten Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge und geldwerter Vorteile. Felder 4–5 zeigen einbehaltene Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Felder 6–7 weisen Kirchensteuer des Arbeitnehmers bzw. des Ehegatten aus. Als Arbeitnehmer überträgst du diese Werte direkt in Anlage N der Einkommensteuererklärung.
4. Sozialversicherungsbeiträge und Sonderfelder (Felder 15–36)
Feld 15 dokumentiert steuerfreie Sozialleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld). Felder 22–27 zeigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteile zur Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV) — also alle KV / RV / AV / PV beiträge. Speichere das fertige PDF und drucke es in Druckqualität aus.
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Lohnsteuerbescheinigung im Editor öffnenHäufige Fragen zur Lohnsteuerbescheinigung
Was ist die Lohnsteuerbescheinigung und wer stellt sie aus?
Die Lohnsteuerbescheinigung ist eine amtliche Jahresbescheinigung, die jeder Arbeitgeber verpflichtend für jeden Arbeitnehmer ausstellen muss. Sie fasst auf einem einzigen Dokument alle steuerrelevanten Einnahmen und Abzüge des Kalenderjahres zusammen: Bruttoarbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie alle Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung). Funktional entspricht sie dem britischen P60 bzw. dem US-amerikanischen W-2. Rechtsgrundlage ist §41b EStG.
Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung (eLStB) und wie funktioniert ELStAM?
Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung (eLStB) ist seit 2005 Pflicht. Der Arbeitgeber übermittelt die Daten elektronisch an das Finanzamt — diese Pflicht ist in §41b EStG geregelt. Parallel dazu ruft der Arbeitgeber zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses die Steuermerkmale (Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal) über das ELStAM-System (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) beim Bundeszentralamt für Steuern ab — identifiziert über die Steuer-ID (11-stellige Steueridentifikationsnummer) des Arbeitnehmers. Die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) verwaltet diese Daten zentral. Dem Arbeitnehmer händigt der Arbeitgeber einen Papierausdruck nach dem amtlichen BMF-Muster aus.
Was bedeuten die Felder Nummer 1 bis 36 der Lohnsteuerbescheinigung?
Die 36 Felder decken alle lohnsteuerrelevanten Angaben ab. Die wichtigsten im Überblick: Feld 1 = Bescheinigungszeitraum; Feld 2 = Unterbrechungszeiten (Codes U/F/M/S/FR); Feld 3 = Bruttoarbeitslohn (Gesamtentgelt); Feld 4 = einbehaltene Lohnsteuer; Feld 5 = Solidaritätszuschlag; Feld 6 = Kirchensteuer des Arbeitnehmers; Feld 7 = Kirchensteuer des Ehegatten; Felder 8–14 = Versorgungsbezüge und Besteuerungen bei Mehrjahresvergütungen; Feld 15 = steuerfreie Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld); Feld 17 = steuerfreier Arbeitgeberanteil Fahrtkostenzuschuss; Felder 22–27 = KV / RV / AV / PV beiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung — jeweils Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil); Feld 28 = private Altersvorsorgebeiträge; Feld 30 = Beginn des Versorgungsbezugs.
Bis wann muss der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung ausstellen?
Der Arbeitgeber ist nach §41b EStG verpflichtet, die eLStB bis spätestens Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln und dem Arbeitnehmer den Papierausdruck nach amtlichem BMF-Muster auszuhändigen. Scheidet ein Arbeitnehmer während des Jahres aus, ist die Bescheinigung unverzüglich (in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) zu erstellen. Die Übermittlung erfolgt über ELSTER oder via zertifizierte Lohnabrechnungssoftware. Verstöße gegen die Ausstellungspflicht sind nach §380 AO bußgeldbewehrt.
Wie übertrage ich die Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N meiner Steuererklärung?
Die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung werden direkt in die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) der Einkommensteuererklärung eingetragen: Bruttoarbeitslohn (Feld 3) → Zeile 6 Anlage N; Lohnsteuer (Feld 4) → Zeile 7; Solidaritätszuschlag (Feld 5) → Zeile 8; Kirchensteuer (Feld 6) → Zeile 9. Da der Arbeitgeber die eLStB bereits ans Finanzamt übermittelt hat, kann das Finanzamt diese Werte in der vorausgefüllten Steuererklärung automatisch vorbelegen — du musst nur prüfen und ggf. korrigieren. Die KV / RV / AV / PV beiträge aus Feldern 22–27 fließen als Vorsorgeaufwendungen in die Anlage Vorsorgeaufwand.
Was tun, wenn die Lohnsteuerbescheinigung Fehler enthält?
Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung muss der Arbeitgeber korrigieren und eine berichtigte eLStB elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Als Arbeitnehmer meldest du Fehler sofort schriftlich an die Lohnbuchhaltung. Bis zur Korrektur trägst du in der Einkommensteuererklärung die richtigen Werte ein und erläuterst die Abweichung in einem separaten Anschreiben — das Finanzamt fordert dann die Korrektur beim Arbeitgeber an. Besonders häufige Fehler: falscher Bruttoarbeitslohn durch fehlerhafte Sachbezugsbewertung, vergessene Kirchensteuer-Korrekturen oder falsche Steuer-ID.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuerbescheinigung und Gehaltsabrechnung?
Die Gehaltsabrechnung (Lohnabrechnung) wird monatlich erstellt und zeigt Bruttolohn, Abzüge und Auszahlungsbetrag für den jeweiligen Monat. Die Lohnsteuerbescheinigung hingegen ist eine jährliche Zusammenfassung aller lohnsteuerrelevanten Vorgänge des Kalenderjahres und hat amtlichen Charakter. Nur die Lohnsteuerbescheinigung dient als Grundlage für die Einkommensteuererklärung (Anlage N) und wird amtlich ans Finanzamt übermittelt. Eine Gehaltsabrechnung allein reicht dem Finanzamt nicht.
Kann ich die Lohnsteuerbescheinigung kostenlos und ohne Upload ausfüllen?
Ja. PDF Edit lädt das amtliche BMF-Muster der Lohnsteuerbescheinigung direkt in deinem Browser — komplett lokal, ohne Server-Upload, ohne Konto, ohne Wasserzeichen. Alle Eingaben bleiben auf deinem Gerät. Du kannst das ausgefüllte Dokument als PDF speichern und in Druckqualität ausdrucken. Das Tool ist für immer kostenlos und finanziert sich durch diskrete Werbung auf der Startseite — der Formular-Editor ist und bleibt werbefrei.
Was ist die Lohnsteuerbescheinigung?
Definition und Rechtsgrundlage
Die Lohnsteuerbescheinigung ist die amtliche Jahresbescheinigung des Arbeitgebers über alle lohnsteuerrelevanten Vorgänge eines Kalenderjahres — Rechtsgrundlage §41b EStG. Sie dokumentiert auf einem Dokument: Bruttoarbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, steuerfreie Bezüge sowie alle Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung). International vergleichbar: UK P60 oder US W-2.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (eLStB)
Seit 2005 übermitteln Arbeitgeber die Daten ausschließlich elektronisch (eLStB) ans Finanzamt — Papier-Lohnsteuerbescheinigungen sind Geschichte. Die eLStB-Daten fließen in die zentrale Datenbank der ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) und sind für das Finanzamt abrufbar. Das amtliche Druckmuster legt das BMF (Bundesministerium der Finanzen) jährlich per Schreiben fest — 2025 zuletzt geändert am 20. Februar 2025.
ELStAM — Steuer-ID — Steuermerkmale
ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ist die bundesweite Datenbank der Finanzverwaltung mit allen lohnsteuerlichen Merkmalen des Arbeitnehmers: Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge. Der Arbeitgeber ruft sie online ab — identifiziert durch die Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer, 11-stellig, lebenslang unveränderlich). Fehler in ELStAM korrigiert der Arbeitnehmer direkt beim zuständigen Finanzamt.
Anlage N und Einkommensteuererklärung
Die Werte der Lohnsteuerbescheinigung sind die Hauptdatenquelle für die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) der Einkommensteuererklärung. Da die eLStB-Daten dem Finanzamt bereits vorliegen, füllt die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) Anlage N weitgehend automatisch aus. Arbeitnehmer müssen nur prüfen und ggf. Werbungskosten ergänzen.
Alle Felder 1–36 der Lohnsteuerbescheinigung erklärt
| Nr. | Bezeichnung | Bedeutung |
|---|---|---|
| 1 | Bescheinigungszeitraum | Kalenderjahr und Beschäftigungsdauer (z.B. 01.01.–31.12.2024) |
| 2 | Unterbrechungszeiten | Zeiträume ohne Lohnzahlung: U = Urlaub unbezahlt, F = Freistellung, M = Mutterschaftsschutz, S = Streik, FR = Auslandstätigkeit steuerfrei |
| 3 | Bruttoarbeitslohn | Gesamter Arbeitslohn einschl. Sachbezüge, geldwerter Vorteile und Prämien. Basis für Anlage N Zeile 6. |
| 4 | Lohnsteuer | Einbehaltene Lohnsteuer. Wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Anlage N Zeile 7. |
| 5 | Solidaritätszuschlag | Zuschlag auf die Lohnsteuer (5,5 %). Seit 2021 für die meisten Arbeitnehmer null. Anlage N Zeile 8. |
| 6 | Kirchensteuer (Arbeitnehmer) | Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers. Nur bei Kirchenmitgliedschaft. Anlage N Zeile 9. |
| 7 | Kirchensteuer (Ehegatte) | Besonderes Kirchgeld bei unterschiedlicher Konfession der Ehegatten. |
| 8 | Versorgungsbezüge (Bruttoarbeitslohn) | In Feld 3 enthaltene Versorgungsbezüge (z.B. Betriebspension). Für Versorgungsfreibetrag relevant. |
| 9 | Versorgungsbezüge mit ermäßigter Besteuerung | Versorgungsbezüge, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen (Mehrjahresvergütung). |
| 10–14 | Steuern auf Felder 8–9 | Einbehaltene Lohnsteuer, SolZ und Kirchensteuern auf Versorgungsbezüge und Mehrvergütungen. |
| 15 | Steuerfreie Lohnersatzleistungen | Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld u.a. Progressionsvorbehalt! |
| 16 | Steuerfreie Auslandsbezüge | Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass oder Doppelbesteuerungsabkommen. |
| 17 | Arbeitgeberleistungen Fahrten Wohnung–Arbeit | Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Monatskarte / Deutschlandticket (bis 2023 Jobticket). |
| 18 | Pauschal besteuerter Fahrtkostenzuschuss | Zuschuss für Fahrten, der pauschal mit 15 % versteuert wurde — mindert den abzugsfähigen Entfernungspauschale-Betrag. |
| 19 | Entschädigungen und Vergütungen für mehrere Jahre (nicht erm.) | Mehrjahresvergütungen, die nicht der ermäßigten Besteuerung unterliegen — z.B. Jubiläumsprämien. |
| 20 | Steuerfreie Verpflegungspauschalen | Vom Arbeitgeber erstattete Reisekostenpauschalen (steuerfreier Anteil). |
| 21 | Doppelte Haushaltsführung (steuerfreier AG-Anteil) | Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zu doppelter Haushaltsführung. Anlage N Zeile 91 ff. |
| 22 | Arbeitgeberanteil Krankenversicherung (KV) | AG-Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 7,3 % des Bruttolohns bis Beitragsbemessungsgrenze). |
| 23 | Arbeitnehmeranteil Krankenversicherung (KV) | AN-Anteil KV inkl. Zusatzbeitrag des Arbeitnehmers. Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung. |
| 24 | Arbeitgeberanteil Rentenversicherung (RV) | AG-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (ca. 9,3 % bis Beitragsbemessungsgrenze). |
| 25 | Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung (RV) | AN-Anteil RV. Absetzbar als Altersvorsorgeaufwendung in Anlage Vorsorgeaufwand. |
| 26 | Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil Arbeitslosenversicherung (AV) | Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit (je 1,3 % 2024). Vorsorgeaufwand. |
| 27 | Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil Pflegeversicherung (PV) | Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung (je nach Kinderzahl 1,7–3,05 % AN-Anteil 2024). Vorsorgeaufwand. |
| 28 | Private Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge | Vom Arbeitgeber gemeldete Beiträge zu privater Kranken- und Pflegeversicherung. Basis für Basisabsicherung. |
| 29 | Arbeitgeberanteil bAV (betriebliche Altersvorsorge) | Pauschal besteuerte oder steuerfreie Arbeitgeberanteile zu Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung. |
| 30 | Beginn des Versorgungsbezugs | Kalenderjahr des Beginns des Versorgungsbezugs — relevant für den Versorgungsfreibetrag. Seit 2025 Pflichtangabe. |
| 31–34 | Weitere Sonderfelder | Arbeitnehmer-Sparzulage (VL), Auslands-Abzugsbeträge nach DBA, Türkei-Abkommen-Felder, Zahl der bescheinigten Großbuchstaben. |
Lohnsteuerbescheinigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitgeber: Ausstellungspflicht nach §41b EStG
Jeder Arbeitgeber ist nach §41b EStG verpflichtet, bis spätestens Ende Februar die eLStB elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln und dem Arbeitnehmer den amtlichen Papierausdruck auszuhändigen. Die Übermittlung läuft über ELSTER oder zertifizierte Lohnabrechnungssoftware (z.B. DATEV, Lexware, SAP). Die Steuermerkmale (Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge) bezieht der Arbeitgeber vorab aus dem ELStAM-System. Fehler im eLStB sind unverzüglich zu korrigieren und neu zu übermitteln.
Arbeitnehmer: Grundlage für Anlage N
Als Arbeitnehmer erhältst du die Lohnsteuerbescheinigung von deinem Arbeitgeber spätestens Ende Februar. Du brauchst sie für: (1) Anlage N der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt — Bruttoarbeitslohn (Feld 3) und einbehaltene Steuern (Felder 4–6) direkt übertragen; (2) Nachweis gegenüber Behörden (Wohngeld, Elterngeld, BAföG); (3) Renteninformation (Anlage V, Nachweis für Beitragszeiten). Die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) lädt die Daten automatisch aus der vom Arbeitgeber übermittelten eLStB.
Mehrere Arbeitgeber oder Arbeitgeberwechsel im Jahr
Wer im Laufe des Jahres den Arbeitgeber wechselt oder mehrere Jobs gleichzeitig hat, erhält mehrere Lohnsteuerbescheinigungen. Bei Arbeitgeberwechsel stellt der alte Arbeitgeber die Bescheinigung für den Zeitraum seiner Beschäftigung aus; der neue Arbeitgeber prüft über ELStAM, ob der vorherige Arbeitlohn berücksichtigt werden muss. In der Einkommensteuererklärung werden alle Bescheinigungen in Anlage N addiert — bei mehreren Arbeitgebern können sich Steuer-Nachzahlungen ergeben, da jeder Arbeitgeber separat die Steuerklasse anwendet.
Minijob und 520-Euro-Job
Bei geringfügig Beschäftigten (Minijob bis 520 € / Monat 2024), bei denen Lohnsteuer pauschal (2 % oder 20 %) abgeführt wird, ist grundsätzlich keine eLStB nach §41b EStG zu erstellen. Ausnahme: wird die individuelle Besteuerung gewählt (Steuerkarte), muss auch der Minijob-Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Arbeitnehmer im Midijob (520–2.000 € / Monat) erhalten immer eine Bescheinigung.
Grenzgänger und Auslandstätigkeit
Bei Arbeitnehmern mit Auslandstätigkeit oder Grenzgänger-Status (z.B. Frankreich, Schweiz, Österreich) kann der Bruttoarbeitslohn teilweise oder vollständig steuerfrei nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sein — dokumentiert in Feld 16b (steuerfreie Auslandsbezüge). Trotz Steuerfreiheit unterliegen diese Bezüge dem Progressionsvorbehalt und erhöhen den Steuersatz auf die übrigen deutschen Einkünfte. Die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) verwaltet auch Auslands-Sozialversicherungsdaten.
Sozialversicherung: KV, RV, AV, PV verstehen
Die Sozialversicherung gliedert sich in vier Zweige: Krankenversicherung (KV) — Krankheitsschutz; Rentenversicherung (RV) — Altersvorsorge; Arbeitslosenversicherung (AV) — Schutz bei Jobverlust; Pflegeversicherung (PV) — Pflegerisiko. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge je zur Hälfte (Ausnahme: Zusatzbeitrag KV geht allein an den Arbeitnehmer). Die genauen KV / RV / AV / PV beiträge stehen in Feldern 22–27 der Lohnsteuerbescheinigung und sind als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung absetzbar.
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